Päpstliche Rechtsakte und Verlautbarungen gegen die Freimaurerei und Geheimbünde

1.
Päpstliche Bulle In eminenti apostolatus specula
Clemens XII.
28. April 1738
Verdammung der Freimaurerei

2.
Päpstliche Bulle Providas romanorum
Benedikt XIV.
18. Mai 1751
Gegen die Freimaurerei

3.
Päpstliche Bulle Ecclesiam a Jesu Christo
Pius VII.
13. September 1821
Exkommunikation von Anhängern der Freimaurerei

4.
Päpstliche Bulle Quo graviora
Leo XII.
13. März 1826
Gegen die Geheimbünde

5.
Enzyklika Traditi humilitati nostrae
Pius VIII.
21. Mai 1829
Das Programm seines Pontifikates und gegen verräterischen Gesellschaften

6.
Enzyklika Mirari vos
Gregor XVI.
15. August 1832
Über den Liberalismus und religiösen Indifferentismus

7.
Enzyklika Qui pluribus
Pius IX.
9. November 1846
Antrittsenzyklika mit Programm seines Pontifikates

8.
Apostolisches Schreiben Quibus quantisque malis
Pius IX.
20. April 1849
Über die Entwicklung in Italien und den Machenschaften der Geheimbünde

9.
Enzyklika Quanta cura
Pius IX.
8. Dezember 1864
Gegen die Religionsfreiheit

10.
Apostolisches Schreiben Multiplices inter
Pius IX.
25. September 1865
Gegen die Geheimbünde und Freimaurerei

11.
Päpstliche Bulle Apostolicae sedis moderationi
Pius IX.
12. Oktober 1869
Neuordnung des Kirchenrechts und Problematik der Freimaurerei

12.
Enzyklika Etsi multa luctuosa
Pius IX.
21. November 1873
Die Kirche in Italien, Deutschland und der Schweiz

13.
Enzyklika Etsi nos
Leo XIII.
15. Februar 1882
Über die Verhältnisse in Italien und gegen die Freimaurerei

14.
Enzyklika Humanum genus
Leo XIII.
20. April 1884
Verurteilung der Freimaurerei

15.
Enzyklika Dall’alto dell’Apostolico Seggio
Leo XIII.
15. Oktober 1890
Die Freimaurer in Italien

16.
Enzyklika Custodi di quella fede
Leo XIII.
8. Dezember 1892
Über die Freimaurerei

17.
Enzyklika Inimica vis
Leo XIII.
8. Dezember 1892
Über die Freimaurerei

18.
Apostolisches Schreiben Praeclara gratulationis publicae
Leo XIII.
20. Juni 1894
Die Einheit im Glauben

19.
Apostolisches Schreiben Annum ingressi sumus
Leo XIII.
19. März 1902
Zum 25. Jahrestages seines Pontifikats (Testament)

20.
Kongregation für die Glaubenslehre „Urteil der Kirche unverändert“
Johannes Paul II.
26. November 1983
Urteil der Kirche über die Freimaurerei
Girolamo Savonarola
Ich habe Kenntnis von diesen Dokumente (deswegen auch mein like), aber nicht aus Wikipedia - deren Inhalte begrüße ich und spiegeln auch mein Verständnis von Freimaurerei wider. Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten und rechtskräftige Sprüche über katholische Würdenträger, denen aus Anlass von Häresie, …Mehr
Ich habe Kenntnis von diesen Dokumente (deswegen auch mein like), aber nicht aus Wikipedia - deren Inhalte begrüße ich und spiegeln auch mein Verständnis von Freimaurerei wider. Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten und rechtskräftige Sprüche über katholische Würdenträger, denen aus Anlass von Häresie, Apostasie und Schisma oder Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge festgestellt worden und ein Amtsverlust damit verbunden gewesen ist, zu zitieren?
Abraham a Sancta Clara
Die genauen Stellen müssen Sie sich wahrscheinlich selber heraussuchen, wenn Sie soviel Zeit haben; hobbymäßig oder spiessig professionel.
Abraham a Sancta Clara
@kath herzlichen Dank. Und nun zu Ihnen @Girolamo Savonarola da Sie sich so weit aus dem Fenster lehnen und mich einen Hobby-Kirchenrechtler heissen, hier der Beweis für die automatische Exkommunikation in folgenden Fällen:
1738, als die zweite Auflage der Konstitutionen von Anderson herauskam, warnte Papst Klemens XII. (I730-1740) erstmals vor der neuen Geheimgesellschaft der Freimaurer. In …Mehr
@kath herzlichen Dank. Und nun zu Ihnen @Girolamo Savonarola da Sie sich so weit aus dem Fenster lehnen und mich einen Hobby-Kirchenrechtler heissen, hier der Beweis für die automatische Exkommunikation in folgenden Fällen:
1738, als die zweite Auflage der Konstitutionen von Anderson herauskam, warnte Papst Klemens XII. (I730-1740) erstmals vor der neuen Geheimgesellschaft der Freimaurer. In seiner Bulle "In Eminenti" vom 28. April jenes Jahres schrieb er:
"Wir haben durch öffentlich kursierende Berichte erfahren, dass sich mit täglich neuen Erfolgen gewisse Gesellschaften, Vereinigungen, Versammlungen, Verbindungen oder Konvente weithin verbreiten, die - je nach Sprache - Freimaurer genannt werden oder andere Bezeichnungen tragen und in denen sich Menschen jeder Religion und jeder Sekte unter dem Anschein natürlicher Ehrbarkeit miteinander durch einen ebenso engen wie undurchdringlichen Pakt verbünden, nach Gesetzen und Statuten, die sie sich selbst gegeben haben, und sich durch einen auf die Bibel geleisteten Eid unter Androhung der schwersten Strafen dazu verpflichten, alles, was sie im Dunkel der Verschwiegenheit treiben, durch unverletzliches Schweigen zu decken ... Wenn sie nichts Böses täten, würden sie das Licht nicht so sehr hassen, und dieser Verdacht hat sich derart verschärft, dass in mehreren Staaten besagte Gesellschaften schon seit langem verboten und geächtet sind, weil sie die Sicherheit der Königreiche gefährden ... Nach reiflicher Überlegung und gestützt auf unsere apostolische Vollmacht haben wir beschlossen und angeordnet, die erwähnten Gesellschaften ... durch diese unsere immerwährend gültige Konstitution zu verurteilen und zu verbieten. Deshalb untersagen wir allen und jedem einzelnen Getreuen Jesu Christi formell und kraft des heiligen Gehorsams ... , den erwähnten freimaurerischen oder anders bezeichneten Gesellschaften beizutreten, für sie zu werben, Beziehungen mit ihnen zu unterhalten, ihre Mitglieder bei sich zu empfangen oder ihnen anderswo Obdach zu gewähren und sie zu verstecken, bei jenen Gesellschaften eingeschrieben oder ihnen angeschlossen zu sein, an ihren Versammlungen teilzunehmen oder ihnen die Gelegenheit und die Mittel zu Versammlungen zur Verfügung zu stellen ... und dies unter Androhung der Exkommunikation für alle, die obigem Verbot zuwiderhandeln, durch die Tat selbst und ohne weitere Erklärung ... Es sei keinem Menschen gestattet, diese Bulle mit unserer Erklärung, Anweisung, Verurteilung, Achtung und Untersagung dreist zu verletzen oder ihr zuwiderzuhandeln. Wer es wagt, dies doch zu versuchen, der wisse, dass er den Zorn Gottes des Allmächtigen sowie der seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird'
Girolamo Savonarola
Es ist müßig, mit Ihnen, Abraham, in Dialog zu treten, denn Sie sind offensichtlich nicht genau zu lesen und Texte sinngemäß zu erfassen in der Lage. Was Sie da schreiben, ist wohl auch klar, streift aber nicht einmal im Ansatz meine konkrete Frage, die da lautete: "Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten …Mehr
Es ist müßig, mit Ihnen, Abraham, in Dialog zu treten, denn Sie sind offensichtlich nicht genau zu lesen und Texte sinngemäß zu erfassen in der Lage. Was Sie da schreiben, ist wohl auch klar, streift aber nicht einmal im Ansatz meine konkrete Frage, die da lautete: "Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten und rechtskräftige Sprüche über katholische Würdenträger, denen aus Anlass von Häresie, Apostasie und Schisma oder Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge festgestellt worden und ein Amtsverlust damit verbunden gewesen ist, zu zitieren?". Sie schreiben mit Hervorhebung von einer allgemeinen Androhung, ich von einer tatsächlichen rechtskräftigen, mit Außenwirkung verbundenen Verurteilung einer konkreten genannten, geweihten und mit Amtsgewalt ausgestatteten Person wegen konkret genannter Straftaten - hier der Mitgliedschaft zu einer Freimaurerloge- , die auch einen Amtsverlust nach sich gezogen hat, durch ein kanonisches Gericht. Das ist Ihnen offensichtlich nicht verständlich genug, von entbehrender Logik ganz zu schweigen; und so einer regt sich auf, wenn man in ihm einen Hobby-Juristen wähnt?! Allerhand!