„Rechtsanwalt Ulbrich geht daher davon aus, dass Biontech bereits vor der massenhaften Verabreichung Kenntnis vom negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Dies würde einen „bedingten Vorsatz“ bedeuten. Biontech habe auch als einziger Hersteller im Vorkaufvertrag mit der EU eine Haftung bei Vorsatz ausgeschlossen. Lediglich bei dem absichtlichem Vorsatz, schädliche Auswirkungen zu verursachen, sei das Unternehmen haftbar.“

1742
Carlus teilt das

Die EU in der heutigen Form muß aufgelöst werden.

1305
Josef69 Wa

das ist linker Faschismus !!!!